
Unsere Begleitung und Betreuung:
Die Begleitung beginnt und endet am vereinbarten Treffpunkt (z.B. am Flughafen)
Im Einzelnen beinhaltet unser Pauschalpaket folgende Leistungen:
- Hilfe bei der Mobilität (Gehen, Rollstuhlfahren)
- Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen
- Hilfe beim Waschen, Ankleiden, Frisieren, Rasieren, Kompressionsstrümpfe anziehen
- Hilfe beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung
- Hilfe bei der Ernährung, z.B. Essen nach Wunsch vom Buffett holen, mundgerecht zubereiten, servieren
- Begleitung bei Aktivitäten aller Art, z.B. Einkaufen, Spazierengehen, Ausflüge, Besichtigungen, Wanderungen, Veranstaltungen
- Botengänge, z.B. Postkarten zum Briefkasten bringen u.ä.
- Nächtliche Rufbereitschaft
- Tages und Freizeitgestaltung, Vorlesen, Gespräche, Spiele
- Hilfe beim Schwimmbadbesuch, Lifternutzung, usw.
- Überwachung des Gesundheitszustandes und der Medikation
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
- Injektionen von Insulin
- Verbände, Wundbehandlungen und med. Einreibungen soweit vom Arzt verordnet
- Versorgung bei künstlichem Darmausgang und Dauerkathetern
- Medizinisch-pflegerische nächtliche Einsätze
Desweiteren leisten wir:
- Vermittlung von behindertengerechten Unterkünften und Fahrdiensten
- Beratung über betreutes Reisen
- Organisation und Planung mit dem Reisenden
- Reisebegleitung mit examiniertem Pflegepersonal
- Unterstützung bei der Anragstellung gegenüber Kostenträgern
Bedeutsam: "Das sollten sie wissen!"
Die Finanzierung einer Ersatzpflege ist im Rahmen der Pflegeversicherung möglich!
Ist nämlich eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekasse betragen im Höchstfall 1510,00 Euro im Kalenderjahr. Diese Leistung können Sie auch bei betreuten Reisen in Verbindung mit pflegebedingten Aufwendungen geltend machen.
DIE REISEBEGLEITER unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung!
Wichtig!
Bitte beachten Sie auch , daß die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Transport der Begleitperson übernommen werden müssen. Für die Zurverfügungstellung eines Reisebegleiters sowie die Planung einer Betreuten Reise erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 95,00 Euro zzgl.. Diese Gebühr wird Ihnen bei Zustandekommen der Reise angerechnet!